
Auf diesen Seiten möchten wir einige Hotels und Unterkünfte vorstellen, die wir mit unseren Hunden ausprobiert haben und die uns besonders positiv aufgefallen sind.
Ausserdem kann man hier Tipps für den Urlaub mit dem Hund finden, sowie
Einreisebestimmungen und die Impfungen für die meistgefragtesten Urlaubsländer.
HOTELS UND UNTERKÜNFTE FÜR HUNDEHALTERccccccc
DEUTSCHLAND
RUHPOLDING: HOTEL AM
TAUBENSEE
Das Hotel liegt wunderschön direkt am Fuss des
Rauschberges, an der Talstation der Seilbahn. Unterhalb des Hotels liegt sehr
idyllisch der Taubensee. Direkt vom Hotel aus kann man wunderschöne
Wanderungen unternehmen, aber auch Ruhpolding hat recht viel zu bieten. Das
Hotel verfügt über Zimmer und Ferienwohnungen unterschiedlicher Grösse.
HUNDE SEHR WILLOMMEN und eine unheimlich nette Wirtin!!!
zu finden im Internet unter:
http://www.hotel-am-taubensee.de:
WALDHOTEL HEIDERHOF
Ein ruhig gelegenes
Hotel, direkt am Waldrand mit herrlichen Wanderwegen. Hunde sind herzlich
willkommen, auch die Gastronomie ist empfehlenswert. Lage: 56593
Obersteinebach/Ww. Tel. 02687-9286-0
zu
finden im Internet unter: :www.Waldhotel-Heiderhof.de
NORDSEE:
NESSMERSIEL
Hier haben wir in einem fast neuerbauten Ferienhaus
gewohnt, das keine Wünsche offen lies. Von der Geschirrspülmaschine, über
Waschmaschine, Mikrowelle bis hin zum Gefrierfach war alles vorhanden. Rund ums
Haus gab es eine kleine Rasenfläche, unseres leider aber nicht eingezäunt.
Aber das ist ja für gut erzogene Hunde kein Problem. Bis zur Nordsee waren
es ungefähr 1,5 km. Nessmersiel bietet das übliche Touristenprogramm
mit nachmittäglicher Kurzweil, aber auch schöne Wanderungen am Deich
entlang.

Buchung über den Verwalter: Freizeit nach Mass Ockenga Störtebecker Str.26 26553 Nessmersiel, Tel.: 04933-8293
HAREN: Gut Düneburg
Ein
neuerbauter Ferienhauspark mit angeschlossenem, sehr gepflegtem Golfplatz. Die
Ferienhäuser sind individuell eingerichtet, aber alle sehr schön,
teilweise mit Waschmaschine oder auch Geschirrspüler. Rund ums Haus sehr
gepflegte Rasenflächen, die fast nahtlos in den Golfplatz hereinragen. Ein
Paradies für golfballsüchtige Hunde:-))
Buchungsadresse: siehe Internet: http://www.gut-dueneburg.de
FREDEBURG: Hotel
Fredenkrugccccccc
Hier
haben wir übernachtet, als wir Sammy von seinen Züchtern (vom
Ohmtalteufel) abgeholt haben. Das Haus liegt zwar an einer Bundesstrasse, ist
aber recht gut isoliert. Man hört vom Fahrzeuglärm so gut wie nichts
(gar nichts, wenn man die Zimmer zur Rückseite nimmt:-)). Ausserdem liegt
es an einem Waldstück, direkt daneben findet man ein Wildschweingehege. Und
gegenüber ein Wisentgehege(sehr interessant für Hunde:-)). Die Zimmer
im Hotel sind sauber und , die Wirtsleute superfreundlich und nett. Unser Dusty
durfte sogar abends! mit ins Restaurant.
Zu
finden im Internet unter: http://www.fredenkrug.de
DÄNEMARK:
BLAAVAND
Hier haben wir schon des öfteren Urlaub gemacht
und zwar immer in Ferienhäusern von DAN CENTER (Kataloge im Reisebüro).
Die Häuser sind alle individuell eingerichtet. Lage zum kilometerlangen
Strand auch unterschiedlich, da fast ganz Blaavand aus Ferienhäusern
besteht. Aber man kann dort wunderschöne Ferien verbringen, auch wenn ab
und zu das Wetter mal nicht mitspielt. Für Hunde ideal. ACHTUNG: Bei
Buchung nachfragen, wann eventuelle Manöver des dänischen Heeres
stattfinden.!!!!!Kanonenböller sind nicht unbedingt Jedermanns- und
Jederhundssache
.
Buchungen über: http://www.dancenter.com
ccccccc
ÖSTERREICH:
MARIA SCHMOLLN-UNTERMINATHAL: Bräuwirt

Hundefreundlicher Gasthof mit 4 Übernachtungszimmern. Die
Zimmer sind freundlich und hell und im oberösterreichischen Stil
eingerichtet, die Wirtin einfach supernett!!! Hunde sind auch im Gastraum
willkommen, wenn sie angeleint sind. Guter Ausgangspunkt für Wanderungen
ins Umland.
Buchungen über: Erika Mairleitner, Unterminathal 13, 5241 Maria
Schmolln, Tel. 0043-7743-2618
eMail:braeuwirt@creative-ideas.de
EINREISEBESTIMMUNGEN
FÜR HUNDE :
Stand:Juni
2005
Seit einiger Zeit gibt es neue
EU-Einreisebestimmungen für Hunde. Ich versuche, sie hier aufzulisten:
Hunde benötigen den neuen EU-Heimtierpass, sowie eine Kennzeichnung durch
Mikrochip. Tätowierungen behalten noch bis zum Jahr 2011 ihre Gültigkeit!Alle
Hunde müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können.
Grossbritannien, Nordirland, Irland, Schweden und Malta verlangen eine zusätzliche
Tollwutantikörperbestimmung! Für Grossbritannien, Nordirland, Schweden
und Malta muss auch eine Behandlung gegen Bandwürmer erfolgt sein.
Ebenfalls für Grossbritannien, Nordirland und Malta muss eine
Zeckenbehandlung durchgeführt worden sein!
Für Reisen in Drittländer(das sind Länder, die nicht zu den EU-Mitgliedsstaaten gehören) gelten eigene länderspeziefische Bestimmungen. Hier unterscheidet man noch in gelistete und nicht gelistete Drittländer! Bei den gelisteten Drittländern entspricht der Tollwutstatus dener der EU. Bei der Einreise aus einem NICHT gelisteten Drittland IN die EU, gelten folgende Bestimmungen:
Hunde müssen tätowiert oder mit Chip versehen sein.
Mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung muss der Tollwutantikörpertiter bestimmt werden (Blutprobe). Diese Tollwuttiterbestimmung ist VOR der Abreise ins nicht gelistete Drittland durchzuführen und im EU Heimtierausweis zu dokumentieren. Amtstierärztliche Bescheinung über die Einhaltung der genannten Bestimmungen ist einzuholen. Es muss keine Titerbestimmung erfolgen, wenn der Hund regelmässig alle 12 Monate eine Tollwutimpfung bekam! WICHTIG!!! Auch wenn sie nach demUrlaub aus einem nicht gelisteten Drittland (z.B. Nicht-EU- Mitgliedsstaat Türkei, Bulgarien, Rumänien) wieder einreisen, benötigen sie die Tollwutantikörperbestimmung für ihren Hund, die frühestens 30 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden darf. Die 3monatige Wartezeit zwischen Untersuchung und Wiedereinreise, die bei der EINFUHR eines Tieres verlangt wird, gilt hier aber nicht für die Wiedereinreise nach einem Urlaub!
Amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse und Impfbescheinigungen oder
Transportzeugnisse werden vom Veterinäramt ausgestellt!T
. BELGIEN (EU-LAND)
Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung. EU- Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Mndestalter für Einreise: 3 Monate
Für Zuchttiere wird ein behördliches Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt verlangt.
In Belgien herrscht allgemeine Leinenpflicht!
BOSNIEN-HERZEGOWINA
(KEIN EU-LAND, Drittland-nicht gelistet!)
Benötigt werden
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, ein vom Tierarzt ausgestellter
INTERNATIONALER IMPFPASS mit Schutzimpfungen gegen Tollwut und Staupe.
Impfung mindestens 15 Tage vor Einreise, Tollwutimpfung nicht älter als 6
Monate. Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!
BULGARIEN (kein EU-LAND, Drittland- nicht gelistet)
Benötigt wird eine Bescheinigung über die Identifikation, den Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung. Ebenso eine Bescheinigung über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer Sprache(vom Amtstierarzt und nicht älter als 10 Tage ).In der Bescheinigung müssen der Name des Exportlandes, die Gesamtzahl der Tiere, die Tierarten, Identifikation über Mikrochip oder Tätowierung, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer, bzw. Händler mit Name und Adresse, Ort des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit Adresse angegeben sein. Ebenfalls wichtig - amtstierärztliche Untersuchung vor Reiseantritt in der Bescheinigung bestätigen. Tiere, die jünger als 3 Monate sind, müssen seit der Geburt ohne Ortswechsel in einem abgesperrten Gebiet gehalten worden sein. Ebenfalls Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer innerhalb der letzten 60 Tage in die Bescheinigung aufnehmen. Impfungen gegen Tollwut und Staupe. Tollwutimpfung mit inaktivierten Vakzinen mindestens 30 Tage, längstens 12 Monate vor Einreise. Bescheinigung über Tollwutfreiheit des Herkunftlandes in den letzten 6 Monaten wird gefordert! Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich! Leine und Maulkorb sind mitzuführen!
DÄNEMARK (EU-LAND)
Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung. EU- Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Bei weniger als 30 Tagen zwischen Impfung und Einreise ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich, die höchstens 10 Tage vor Einreise vom Tierarzt ausgestellt sein muss! Einfuhrverbot für: Pitbull Terrier, Tosa Inu, Kreuzungen aus den genannten Rassen.
Es herrscht Leinenpflicht!
ESTLAND (EU-LAND)
Kennzeichnung durch
Mikrochip oder Tätowierung. EU- Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen
FINNLAND (EU-LAND)
Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung. Eu-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Hunde mit 3 Monaten oder älter benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine durchgeführte Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel, längstens 30 Tage, spätestens 2 Tage vor der Einreise. Name und Dosierung des Präparates, sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) muss bescheinigt werden. Die Einreise aus EU-Ländern kann unmittelbar nach der Impfung erfolgen.
FRANKREICH (EU-LAND)
Mikrochip oder Tätowierung. Eu- Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Mehr als 3 Hunde, wovon 1 Hund 4-6 Monate alt sein darf, sowie die Einfuhr eines Hundes unter 3 Monaten brauchen eine Sondergenehmigung des Ministere de l'Agriculture Paris. Listenhunde der Kategorie 1 (Bullmastiff, American Staffordshire, Inu, Staffordshire Bullterrier, Pitbull, Boerbulls und Hunde, die durch ihre morphologischen Merkmale den Tosa-Rassen zuzuordnen sind, dürfennicht eingeführt werden.
Hunde der Kategorie 2, dazu gehören alle Wach- und Schutzhunde(z.B. Rassehunde, American Staffordshire Terrier, Rottweiler etc.) dürfen einreisen, wenn beim Zoll Geburtszeugnis mit Stammbaum vorgelegt wird und man so erkennt, dass sie der Kategorie 2 zuzuordnen sind.
Diese Hunde dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden!
GRIECHENLAND (EU-LAND
Mikrochip oder Tätowierung. Eu-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung.
GROSSBRITANNIEN, MALTA UND NORDIRLAND:
Diese Länder fallen unter das Pet Travel Scheme (PETS). Dazu muss in folgender Reihenfolge beachtet werden:
Mikrochip, Tollwutimpfung, Impferfolg muss durch Titerbestimmung überprüft werden. Es müssen mindestens 0,5 IU/ml Serum nachgewiesen werden und zwischen Impfung und Blutprobe ein Abstand von 4 Wochen liegen. Das Blut des Hundes darf nur in einem Labor ausgetestet werden, was vom britischen Landwirtschaftministerium zugelassen worden ist! Es müssen dann 6 Monate abgewartet werden, gerechnet ab dem Tag der Blutabnahme mit mindestens 0,5 IU/ml. Werden die vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend der Empfehlung der Impfstoffhersteller eingehalten, ist für eine spätere Einreise und bei vorherigem genügend hohen Titer kein weiterer Test erforderlich! 24 - 48 Stunden vor jeder Einreise muss eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer( Echinococcus multilocularis) durchgeführt werden! Der Amtstierarzt muss dann im Heimtierausweis die Durchführung von Mikrochip, Impfung, Bluttest, Bandwurm- und Zeckenbehandlung eintragen. Formulare dafür findet man auch bei den Verkehrsunternehmen, mit dem der Hund nach Grossbritannien einreist.
Dies darf nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen und auch nur auf speziellen Routendurchgeführt werden.
Seeroute: mit dem Schiff von Calais nach Dover oder auch von Cherbourg, Caen, St. Malo oder Le Havre nach Porthmouth, seit kurzem auch die Fähre von Amsterdam nach Newcastle( Hund benötigt entweder Transportbox Vari Kennel 5x6 XLT Giant oder darf im Fahrzeug bleiben)
Kanaltunnel:
von Calais nach Folkestone und auch von Coquelles nach Cheriton
Luftweg: zzt. Amsterdam-Heathrow(Midland Airways) und Frankfurt-Heathrow (Lufthansa)
Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben, benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung und der Hund wird mit 6 Monaten Quärantäne belegt!!!!
Mehr Infos über http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm
Verbotene Hundetypen(nicht Rassen!) sind: Pit-Bullterrier, Japanese Tosa, Dogo Argentinos, Fila Brasileiros.
IRLAND (EU-LAND):
siehe unter Grossbritannien (PETS)
Eine Einreise is tnur über Grossbritannien oder Nordirland möglich.
Verlangt wird ein Bluttest bezüglich Tollwutantikörper. Nähere infos: http://www.agriculture.gov.ie
Eine Leine muss mitgeführt werden!
ISLAND (kein EU-LAND) gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU
Da die Bestimmungen dort sehr streng sind, wird grundsätzlich an Touristen und an Leute, die nur kurzfristig sich in Island aufhalten, keine Genehmigung erteilt!
ITALIEN (EU-LAND)
Mikrochip oder Tätowierung. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Maulkorb und Leine sind mitzuführen!
Regional in öffentlichen Verkehrsmitteln- Maulkorbpflicht!
KROATIEN (kein EU-LAND) gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU
Hunde, die das Gebiet Kroatiens vorübergehend bereisen, müssen mit Mikrochip oder über eine deutliche! Tätowierung identifizierbar sein. Eintragung im EU-Heimtierausweis nötig! Ausserdem nötig - amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, was nicht älter als 30 Tage alt sein darf! Ebenfalls Bescheinigung über Tollwutimpfung vor mindestens 6 Monaten und höchstens 1 Jahr nötig.
Verbot für bestimmte Hunderassen besteht nicht, es sei denn, sie sind aufgrund antrainierter Verhaltensweisen, angeborener Eigenschaften oder aggressiver Instinkte gefährlich für die Sicherheit der Menschen.
Maulkorb und Leinenpflicht gilt für: Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, Grosser Japanischer Spitz, Mastinos, Bernhardiner und all deren Kreuzungen. Leinenpflicht für alle Hunderassen!
LETTLAND (EU-LAND)
Mikrochip oder Tätowierung. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, sowie Impfbescheinigung gegen Staupe, Virushepatitis, Leptospirose, Parvovirose
LITAUEN (EU-LAND)
Mikrochip oder Tätowierung. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung, sowie Impfbescheinigung gegen Staupe, Virushepatitis, Leptospirose, Parvovirose
LUXEMBURG (EU-LAND)
Mikrochip oder Tätowierung. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung und Impfung gegen Staupe
MALTA (EU-LAND)
siehe Grossbritannien
NIEDERLANDE (EU-LAND):
Mikrochip oder Tätowierung. EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung
Pit-Bullterrier dürfen nicht eingeführt werden. Einen Stammbaumnachweis benötigt man für: American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino und Mastino Napolitano. Es herrscht Leinenpflicht!
NORWEGEN (kein EU-LAND) gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU
ÖSTERREICH
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen, höchsten 12 Monaten. Internationaler Impfpass, Maulkorb und Leine sind mitzuführen
POLEN
PORTUGAL
SCHWEDEN
SCHWEIZ
SLOWAKISCHE REPUBLIK
I
SPANIEN
UNGARN
USA
Für Haushunde benötigen Sie eine Gesundheitsbescheinigung, die belegt, daß sie keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten haben. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise in die Vereinigten Staaten gegen Tollwut geimpft worden sein. Ausgenommen sind junge Hunde und Katzen, die weniger als 3 Monate alt sind sowie Hunde und Katzen, die aus Gebieten stammen oder 6 Monate oder länger in Gebieten waren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst zu tollwutfreiem Gebiet erklärt wurden. Der Hund benötigt eine gültige Bescheinigung über die Tollwutimpfung. Diese Bescheinigung sollte eine genaue Beschreibung des Hundes enthalten, das Datum der Impfung, die Gültigkeitsdauer der Impfung und von einem zugelassenen Tierarzt unterschrieben sein. Wenn die Gültigkeitsdauer nicht angegeben ist, hat die Bescheinigung Gültigkeit, wenn das Datum der Impfung nicht mehr als 12 Monate vor dem Datum der Einreise liegt. Der Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa haben zusätzlich zu den oben genannten besondere Bestimmungen. Alle in den Bundesstaat Hawaii und die Territorien Guam und Amerikanisch-Samoa eingeführten Hunde unterliegen einer 120-tägigen Quarantäne gemäß den Bestimmungen des Bundesstaates und der Territorien.
Alle Angaben ohne Gewähr
last update: 13.07.2006
erstellt: 20.07.2002
©Copyright:
Brigitte Pollag